Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor

Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor, die durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsbedingungen entstanden sind, liegt zunächst in der Verantwortung der Unternehmen. Staatliche Zuwendungen, die möglichst zeitnah die Betroffenen erreichen sollten, unterstützen das Krisenmanagement der Unternehmen.

Die Rahmenrichtlinie für den Fischerei- und Aquakultursektor soll Hilfen in akuten Schadensfällen zeitnah ermöglichen. Dabei soll die Rahmenrichtlinie den Vorgaben der Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor entsprechen.

Die Rahmenrichtlinie dient sowohl der Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadensereignissen. Auf dieser Grundlage können die Länder bei Bedarf in eigener Zu-ständigkeit Zuwendungen festsetzen. Abweichend von der Rahmenrichtlinie können sie auch strengere Kriterien festlegen. In diesem Fall muss die Hilfsmaßnahme bei der Europäischen Kommission mittels des vereinfachten Anmeldeverfahrens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission notifiziert werden.

Jede Beihilfe von über 30.000 € ist aus Transparenzgründen auf einer ausführlichen Beihilfe-Website zu veröffentlichen.

Die Rahmenrichtlinie wird auf der Grundlage der Leitlinien abgewickelt. Sie wurde bei der Europäischen Kommission unter der Nummer SA 49069 (2017/N) notifiziert.

Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor (PDF, nicht barrierefrei)