Brandenburg
Fischereirelevante Institutionen
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Tel.: 03 31 / 8 66 - 0
Fax: 03 31 / 8 66 - 83 68
poststelle@mlul.brandenburg.de
Internet
Fischereiliche Institutionen in Brandenburg
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 03 35 / 5 60 - 21 38
Fax: 03 35 / 2 75 48 - 42 45
stefan.jurrmann@lelf.brandenburg.de
Internet
Untere Fischereibehörden des Landes Brandenburg
Untere Fischereibehörden im Dienstleistungsportal www.service.brandenburg.de
Institut für Binnenfischerei e.V.
Potsdam - Sacrow
Im Königswald 2
14469 Potsdam
Tel.: 03 32 01 / 4 06 - 0
Fax: 03 32 01 / 4 06 - 40
info@ifb-potsdam.de
Internet
Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e.V.
Pfarrgartenweg 2
14542 Werder/Havel OT Töplitz
Tel.: 03 32 02 / 70 04 95
Fax: 03 32 02 / 70 02 90
info@lfvb.org
Internet
Zweckverband der Berufsfischer
der Seen- und Flussfischerei im
Land Brandenburg e.V.
Margartenhof 5
14774 Brandenburg
Tel.: 0 33 81 / 40 32 44
Fax: 0 33 81 / 40 32 45
FSG-Havel.eG@t-online.de
Landesanglerverband Brandenburg e.V.
Zum Elsbruch 1
14558 Nuthetal OT Saarmund
Tel.: 03 32 00 / 52 39 0
Fax: 03 32 00 / 52 39 18
Internet
Rechtsvorschriften
Überblick über Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen zum Thema Fischerei im Servicepotal der Landesregierung:
Regelungen
Der Brandenburger Landtag hat mit der Verabschiedung des ersten Bürokratieabbaugesetzes im Juni 2006 beschlossen, das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung zu ermöglichen. Die Änderungen, die vom Agrar- und Umweltministerium Brandenburg gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet wurden, sind am 1. August 2006 in Kraft getreten.
Berufliche Ausbildung
Fischwirt
Zuständige Stelle für berufliche Ausbildung des Landes Brandenburg
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat 46, Berufliche Bildung
Dorfstraße 1
14513 Teltow OT Ruhlsdorf
Tel.: 03328 436202
Fax: 03328 436204
Berufsbeschulung zum Fischwirt bei:
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Fischereischule Königswartha
Hausanschrift: Hauptstraße 12
02699 Königswartha
Postanschrift: Postfach 11 40
02697 Königswartha
Tel.: 035931 29611
Fax: 035931 20209
Fischerprüfung
Fische und Gewässer sollen in ihrer Artenvielfalt erhalten bleiben, das Angeln soll waid- und tierschutzgerecht erfolgen. Dazu sind einige Grundkenntnisse zur Fisch- und Gewässerkunde, zum tierschutzgerechten Umgang mit dem gefangenen Fisch oder auch zu rechtlichen Grundlagen zur Ausübung der Angelfischerei einschließlich Schonzeiten und Mindestmaße erforderlich.
Diese Kenntnisse werden dem interessierten Angler durch den Fischereischein bestätigt. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung, die von den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der obersten Fischereibehörde anerkannt werden, abgenommen wird.
Fischereischein
Der Brandenburger Landtag hat mit der Verabschiedung des ersten Bürokratieabbaugesetzes im Juni 2006 beschlossen, das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung zu ermöglichen. Die Änderungen, die vom Agrar- und Umweltministerium Brandenburg gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet wurden, sind am 1. August 2006 in Kraft getreten.
Weitere Informationen rund um das Angeln und zum Fischereischein im Land Brandenburg: