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Der Flottenbericht bewertet das Verhältnis zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten der deutschen Fischereiflotte gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013. Er dient der Europäischen Kommission als Grundlage zur Einschätzung, ob die Fischereiflotte nachhaltig und im Gleichgewicht ist.