Niedersachsen
Fischereirelevante Institutionen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hausanschrift -
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
- Postanschrift -
Postfach 243
30002 Hannover
Tel.: 05 11 / 1 20 - 0
Fax: 05 11 / 1 20 - 23 85
Internet
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 31
27572 Bremerhaven
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Mars-la-Tour-Str. 6
26121 Oldenburg
Landessportfischerverband Niedersachsen e.V.
Bürgermeister-Stümpel-Weg 1
30457 Hannover-Wettbergen
Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Str. 6
26121 Oldenburg
Landesfischereiverband Niedersachsen e.V.
Johanssenstr. 10
30159 Hannover
Erzeugergemeinschaft der Nord- und Ostseefischer
Niedersachsenstraße Halle 9
27472 Cuxhaven
Erzeugergemeinschaft Küstenfischer der Nordsee GmbH
Königsweg 4
26532 Großheide
Erzeugergemeinschaft der Deutschen Krabbenfischer GmbH
Niedersachsenstraße Halle 9
27472 Cuxhaven
Fischereigenossenschaft Elsfleth e.G.
Am Binnenhafen
26919 Brake
Seefrostvertrieb GmbH
Postfach 540
27455 Cuxhaven
Rechtsvorschriften
Berufliche Ausbildung
Die vorgeschriebene Ausbildungszeit für Fischwirte beträgt grundsätzlich drei Jahre. Da dieser Beruf dem Berufsfeld der Agrarwirtschaft zugeordnet ist, können alle angehenden Auszubildenden im Betriebszweig Zucht und Haltung vor Beginn der Ausbildung das schulische Berufsgrundbildungsjahr Agrarwirtschaft - Tierischer Bereich (BGJ/S) durchlaufen, welches auf die dreijährige Ausbildungszeit angerechnet wird, sofern es mit Erfolg (Anrechnungsvermerk!) abgeschlossen wird.
Die Auszubildenden im Betriebszweig Kleine Hochsee- und Küstenfischerei absolvieren aus seefahrttechnischen Gründen eine dreijährige Lehrzeit im Betrieb.
Ferner besteht die Möglichkeit, das erste Ausbildungsjahr in Form des sogenannten "kooperativen BGJ" (BGJ/K) zu absolvieren (nur Zucht und Haltung), bei dem ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen wird. Der Auszubildende muss hier an 2 Tagen pro Woche die Berufsschule im Kreisgebiet des Ausbildungsbetriebes besuchen.
Angehende Auszubildende, die die Fachhochschulreife oder die Hochschulreife besitzen, können die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzen. Auch Auszubildende, die bereits einen Abschluss in einem anderen Beruf erworben haben, benötigen nur eine zweijährige Ausbildungszeit.
Auch in den Fachstufen (2. und 3. Ausbildungsjahr) müssen alle Auszubildenden die Berufsschule besuchen. Wegen der speziell für die Ausbildungsbelange im Beruf Fischwirt angebotenen Unterrichtsinhalte sind Klassen in Hannover und Rendsburg eingerichtet worden. Zuständig für die berufliche Ausbildung sind die Landwirtschaftskammern.
Die Adressen der Schulen lauten:
Justus-von-Liebig-Schule
Heisterbergallee 8
30453 Hannover
Betriebszweig "Kleine Hochsee- und Küstenfischerei":
Fischereischule Rendsburg
Am Kamp 13
24768 Rendsburg
Fischerprüfung
Fischerprüfungen werden in Niedersachsen von den anerkannten Landesfischereiverbänden (Anglerverband Niedersachsen e.V., Landesfischereiverband Weser-Ems e. V. - Sportfischerverband -) durchgeführt.
Anglerverband Niedersachsen e.V.
Brüsselerstr. 4
30539 Hannover
Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Str. 6
26121 Oldenburg
Fischereischein
Niedersächsische Fischereischeine gelten für unbeschränkte Zeit. Sie werden auf Antrag von der Gemeinde des Wohnsitzes ausgestellt. Voraussetzungen sind die Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und der Nachweis einer abgelegten Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer.