Nordrhein-Westfalen
Fischereirelevante Institutionen
Oberste Fischereibehörde
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Hausanschrift -
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
- Postanschrift -
Postfach 300652
40190 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 45 66 - 6 66
Fax: 0211 / 45 66 - 3 88
poststelle@mkulnv.nrw.de
Internet
Obere Fischereibehörden
Bezirksregierung Detmold
- obere Fischereibehörde -
32754 Detmold
Tel.: 0 52 31 / 71 - 11 04
Fax: 0 52 31 / 71 - 11 27
poststelle@bezreg-detmold.nrw.de
Internet
Bezirksregierung Düsseldorf
- obere Fischereibehörde -
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 4 75 - 0
Fax: 02 11 / 4 75 - 26 71
poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Internet
Bezirksregierung Köln
- obere Fischereibehörde -
50606 Köln
Tel.: 02 21 / 1 47 - 0
Fax: 02 21 / 1 47 - 31 85
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Internet
Bezirksregierung Arnsberg
- obere Fischereibehörde -
59817 Arnsberg
Tel.: 0 29 31 / 82 - 0
Fax: 0 29 31 / 82 - 26 20
poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Internet
Bezirksregierung Münster
- obere Fischereibehörde -
48128 Münster
Tel.: 02 51 / 4 11 - 0
Fax: 02 51 / 4 11 - 25 25
poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
Internet
Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 26 Fischereiökologie
Heinsberger Str. 53
57399 Kirchhunden-Albaum
Tel.: 0 27 23 / 7 79 - 0
Fax: 0 27 23 / 7 79 - 77
Fb26@lanuv.nrw.de
Finanzielle Förderung der Fischerei:
Für die Abwicklung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe und zur Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in NRW aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) ist folgende Bewilligungsstelle zuständig:
Landwirtschaftskammer NRW
Siebengebirgsstraße 200
53229 Bonn
Tel.: 02 28 / 7 03 - 0
Fax: 02 28 / 7 03 - 84 98
poststelle-bonn@lwk.nrw.de
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Dienstort: Düsseldorf, Münsterstraße 169
Tel.: 02 11 / 45 86 - 5 00
Fax: 02 11 / 45 86 - 5 01
poststelle@lanuv.nrw.de
Internet
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Sprakeler Straße 409
48159 Münster
Tel.: 02 51 / 4 82 71 - 0
Fax: 02 51 / 4 82 71 - 29
info@lfv-westfalen.de
Internet
Fischereiverband Westfälischer Angelfischer e.V.
Vereinsstr. 39
58099 Hagen
Tel.: 0 23 31 / 39 64 495
Fax: 0 23 31 / 39 64 496
info@lwaf.de
Internet
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.
Wahnbachtalstr. 13 a
53721 Siegburg
Tel.: 0 22 41 / 1 47 35 - 0
Fax: 0 22 41 / 1 47 35 - 19
info@rhfv.de
Internet
Stiftung Wasserlauf
Geschäftsstelle
Wahnbachtalstr. 13 a
53721 Siegburg
Tel.: 0 22 41 / 1 47 35 - 20
Rheinfischereigenossenschaft im Lande Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle
Petrusstraße 20
53639 Königswinter
Tel.: 0 22 44 / 8 24 77
Fax: 0 22 44 / 87 48 91
info@rheinfischerei-nrw.de
Internet
Ruhrfischereigenossenschaft
Stauseebogen 39
45259 Essen
Tel.: 02 01 / 46 61 46
Der atlantische Lachs
Vereinigung zur Förderung des Lachses, seiner Lebensräume, seiner ökologischen und sozioökonomischen Bedeutung e.V.
Stauseebogen 39
45259 Essen
Tel.: 07 00 / 33 75 22 47
Fax: 07 00 / 33 75 22 44
info@lachsverein.de
Internet
Verband nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte e.V.
Geschäftsstelle
Sprakeler Straße 409
48159 Münster
Tel.: 02 51 / 4 82 71 - 0
EU+ Life Projekt zum Schutz und zur Wiederherstellung der Bestände des Maifischs in den Einzugsgebieten des Rheins und der Gironde
Projektmanagement:
Dr. Andreas Scharbert
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.
Alleestraße 1
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02 441 / 14735 - 10
Fax: 02 441 / 14735 - 19
scharbert@rhfv.de
Projektleitung:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 26 Fischereiökologie
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem-Albaum
Tel.: 0 27 23 / 7 79 - 0
Fax: 0 27 23 / 7 79 - 77
Internet
Rechtsvorschriften
Rechtliche Grundlagen für das Fischereiwesen im Internetangebot des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Regelungen in Nordrhein-Westfalen
Fischerprüfung
(siehe § 31 Landesfischereigesetz vom 22.06.1994 - Fischerprüfung, Fischereischein; sowie Fischerprüfungsordnung vom 26.11.1997 )
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die Fischerprüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung, oder die Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) angeboten.
Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:
- Personen, die das dreizehnte Lebensjahr nicht vollendet haben,
- Personen, für die für die Besorgung aller Ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist.
Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.
Die Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung beträgt 50 Euro.
In anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich Nordrhein-Westfalens hatte.
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweisen.
Fischereischein
Zuständig für die Erteilung des Fischereischeins ist die Gemeinde.
Der Fischereischein wird
- für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
- für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
nach einem bestimmten Muster erteilt.
Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung der Gültigkeit steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.
Neben den bereits genannten Fischereischeinen gibt es für Jugendliche die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu erhalten.
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Außerdem gibt es für Personen mit bestimmten Behinderungen einen Sonderfischereischein, der ohne Prüfung erworben werden kann und der zum Angeln in Bgleitung eines Fischereischeininhabers berechtigt.
Die entsprechend fällig werdenden Gebühren für einen Fischereischein können Sie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW entnehmen. Diese können Sie beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einsehen:
Nach dem Landesfischereigesetz wird mit der Gebühr für den Fischereischein eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben, die dem Land zufließt, und nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen zur Förderung der Fischerei zu verwenden ist.