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Das Ziel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist es, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Meerespolitik der Union und die internationalen Verpflichtungen der Union im Bereich der Meerespolitik gezielt aus dem Unionshaushalt zu unterstützen.
Eine solche Unterstützung ist ein Schlüsselelement für die weitere Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur in Deutschland sowie für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze, für die Ernährungssicherheit durch die Bereitstellung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und für gesunde, sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Meere, Flüsse, Seen und Teichlandschaften.
Der EMFAF ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 eingerichtet.
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist an der Durchführung des EMFAF beteiligt. Das deutsche Programm über die geplante nationale Umsetzung des EMFAF wurde im November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit stehen im Programmzeitraum rund 211,8 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Förderung des deutschen Fischerei- und Aquakultursektors zur Verfügung.
Das Dashboard informiert über den Stand der Mittelverwendung beim EMFAF. Es ermöglicht einen Einblick in die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung in den einzelnen am EMFAF beteiligten Bundesländern. Zudem wird die Wirkung der Förderung über verschiedene Erfolgsindikatoren abgebildet. Unter dem Tab „Nachhaltigkeit“ wird gezeigt, mit welchem Mittelanteil der EMFAF zu Klima-, Biodiversitäts- und Umweltzielen der Europäischen Union beiträgt.
Das Dashboard wird mindestens fünfmal jährlich aktualisiert.
Mit dem deutschen EMFAF-Programm soll ein Beitrag zum Erreichen der europäischen Ziele geleistet werden. Im Rahmen der Umsetzung des EMFAF in Deutschland werden insbesondere die folgenden Bereiche gefördert:
Siehe auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2024 die erste Programmänderung in der Förderperiode 2021-2027 beantragt, die von der Europäischen Kommission mit Beschluss vom 28.02.2025 genehmigt wurde:
Genehmigung Programmänderung EMFAF durch die Europäische Kommission
Neben dem Bund sind 10 Bundesländer an der Umsetzung des Programms beteiligt. Die Länder bewirtschaften die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EMFAF autonom (siehe Hinweise für Antragsteller).
Im Rahmen der Erarbeitung des deutschen EMFAF-Programms ist eine Strategische Umweltprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgenommen worden.
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen der EU, die den Rahmen für die Umsetzung des deutschen EMFAF-Programms vorgeben: