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Die Umsetzung des deutschen Programms zum EMFAF wird sowohl von der Europäischen Kommission als auch durch den EMFAF Begleitausschuss begleitet.
Der Begleitausschuss ist nach Art. 38 der Dach-VO (VO (EU) 2021/1060) einzurichten. Seine Aufgabe ist die Überwachung und Begleitung der Umsetzung des deutschen EMFAF Programms.
Die im Ergebnisvermerk genannten Anlagen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Ergebnisvermerke von vergangenen Begleitausschüssen finden Sie hier:
Im Rahmen der jährlichen Leistungsüberprüfung nach Art. 41 der Dach-VO wird die Europäische Kommission über die Fortschritte bei der Umsetzung des Programms unterrichtet.
Gemäß Artikel 44 Absatz 5 der Dach-VO ist für die Programmperiode ein Evaluierungsplan zu erarbeiten. Dieser Plan legt fest, welche Evaluierungsvorhaben in der Programmperiode umgesetzt werden sollen, um die Wirkungen des Programms zu bewerten und zu dokumentieren.
Der Evaluierungsplan für das deutsche EMFAF-Programm 2021-2027 sieht unter anderem eine Bewertung der Umsetzungsstrukturen und -prozesse vor. Dieses Evaluierungsvorhaben wurde zwischen September 2024 und April 2025 durch externe Gutachterinnen und Gutachter umgesetzt. Den Endbericht der Evaluierung finden Sie hier:
Prozess- und Strukturevaluierung Endbericht April 2025
Die Stellungnahme des BMLEH und der EMFAF-Verwaltungsbehörden zum Evaluierungsbericht finden Sie hier: