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Verbraucherinformationen Bund | Vermarktung und Verarbeitung

Ökokennzeichnung

Die Verbraucher haben einen Anspruch, darüber informiert zu werden, auf welche Weise der angebotene Fisch gefangen bzw. in der Aquakultur erzeugt wurde. Ziel des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist deshalb die Einführung eines Umweltzeichens für Fischereiprodukte. Durch ein Ökolabel soll der Verbraucher sicher sein können, dass von ihm erworbene Produkte unter den Bedingungen einer umweltgerechten Fischerei oder Aquakultur gefangen bzw. erzeugt wurden.

Die Welternährungsorganisation FAO hat im März 2005 Leitlinien für die Ökokennzeichnung von Erzeugnissen der Seefischerei (FAO Guidelines for the Ecolabelling of Fish and Fishery Products from Marine Capture Fisheries, englische Originalfassung) verabschiedet. Diese Leitlinien umfassen vor allem die allgemeinen Prinzipien und die Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung der Fischbestände, die bei der Vergabe von Ökokennzeichen einzuhalten sind. Außerdem enthalten sie detaillierte Verfahrensvorschriften.

Auf Basis dieser internationalen Leitlinien haben sich verschiedene Zertifizierungs- und Umweltstandards etabliert, die deren Anforderungen in der Praxis umsetzen.

Beispiele für anerkannte Zertifizierungen:

Marine Stewardship Council - Zertifizierung für nachhaltige Fischerei aus Wildfang

Naturland - Verband für ökologischen Landbau - Öko-Standard für Aquakultur und Fischerei