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Bestandsmanagement Bund

Höchstfangmengen (TAC) und Fangquoten

Bei den zulässigen Gesamtfangmengen (TAC = total allowable catches) handelt es sich um Mengenbeschränkungen, die für die wichtigsten kommerziell genutzten Fischarten festgelegt werden. Die TAC werden von der Kommission vorgeschlagen, die sich dabei auf wissenschaftliche Gutachten zum Zustand der Bestände stützt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat der für Fischerei zuständigen Minister der Mitgliedstaaten.

WEITERE INFORMATIONEN

TAC und Quoten 2026 (PDF)
Europäischer Meeresatlas der Europäischen Kommission