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Kapazitätsanpassung Nordsee Bund

Richtlinie

Die Richtlinie zur Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Mittelverwendung aus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) betrifft die Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit von Baumkurrenfahrzeugen in den Flottensegmenten TBB 1012, TBB 1218, TBB 1824, TBB 2440 und TBB 40xx, die erwerbsmäßig Krabben- oder Plattfischfischerei in der Nordsee betreiben. Die Maßnahme wird in drei Förderabschnitten in den Kalenderjahren 2025 bis 2027 durchgeführt. Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission genehmigt.

Für die Umsetzung der Richtlinie ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Bewilligungsbehörde verantwortlich.