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Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 10.000 EUR, die im Zuge der Richtlinie zur Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Mittelverwendung aus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gewährt wurde, werden an dieser Stelle veröffentlicht.